• Wann muss ich eine Datenschutzbeauftragte benennen?

    Ein Unternehmen muss eine Datenschutzbeauftragte (intern oder extern) benennen, wenn mindestens 20 Mitarbeitende regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.

    Auch unabhängig von der Mitarbeiterzahl besteht die Pflicht, wenn die Kerntätigkeit die Verarbeitung personenbezogener Daten ist oder besondere Kategorien von Daten (z. B. Gesundheitsdaten) in großem Umfang verarbeitet werden.

  • Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Datenschutzbeauftragter?

    Eine interne Datenschutzbeauftragte ist eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens, die zusätzlich zur Haupttätigkeit die Datenschutzaufgaben übernimmt. Sie muss dafür umfassend geschult sein und darf keinen Interessenkonflikt haben.

    Eine externe Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Fachkraft, die von außen beauftragt wird. Sie bringt spezialisierte Expertise mit, ist sofort einsatzbereit und verursacht keine internen Schulungs- oder Personalkosten.

  • Welche Vorteile bietet eine externe Datenschutzbeauftragte?

    • Fachwissen auf Abruf: Sie profitieren von aktueller Expertise im Datenschutzrecht ohne interne Schulungskosten.
    • Unabhängigkeit: Keine Interessenkonflikte, da die externe Beauftragte nicht in Ihre Unternehmensprozesse eingebunden ist.
    • Flexibilität und Kostenkontrolle: Sie zahlen nur für die vereinbarten Leistungen, statt eine Vollzeitstelle zu finanzieren.
    • Schnelle Einsatzbereitschaft: Sofort verfügbar, ohne lange Einarbeitungszeit.
    • Rechtssicherheit: Professionelle Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.
  • Wie wird eine Datenschutzbeauftragte benannt?

    Die Bestellung findet mittels Bestallungsurkunde in schriftlicher Form statt. Im Nachgang sind der Aufsichtbehörde die Kontaktdaten der Beauftragten für Datenschutz zu übermitteln.

  • Was passiert, wenn ich die datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht einhalte?

    Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des Jahreumsatzes drohen.

  • Was sind die Aufgaben einer Datenschutzbeauftragten?

    Beratung der Verantwortlichen, der Auftragsverarbeiter und der Beschäftigten.

    • Überwachung und Überprüfung der EInhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
    • Schulung der Mitarbeiter*innen.
    • Beratung und Hilfeleistung bei der Erstellung von Datenschutzfolgenabschätzungen.
    • Zusammenarbeit und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.
  • Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

    Nach einer Erstanalyse erstellen wir ein individuelles Datenschutzkonzept, führen regelmäßige Prüfungen durch und stehen als Ansprechpartner für alle Datenschutzfragen zur Verfügung.

  • Bieten Sie auch Schulungen an?

    Ja. Schulungen sind das A & O für gelebten Datenschutz. Nur informierte und sensibilisierte Mitarbeitende können Datenschutzrichtlinien im Alltag umsetzen. Ich biete praxisorientierte Trainings für alle Ebenen – von der Geschäftsführung bis zu den Mitarbeitenden – und stellen sicher, dass Wissen nicht nur vermittelt, sondern verstanden und angewendet wird.

  • Was kostet eine externe Datenschutzbeauftragte?

    Die Kosten hängen von der Größe Ihres Unternehmens und dem gewünschten Leistungsumfang ab – aber keine Sorge: Datenschutz muss kein Luxus sein. Wir bieten transparente Pakete und faire Preise, damit Sie Rechtssicherheit genießen, ohne Ihr Budget zu sprengen.

  • Wie schnell können Sie die Funktion übernehmen?

    In der Regel innerhalb weniger Tage nach Vertragsabschluss.


  • Wie stellen Sie sicher, dass meine Daten vertraulich behandelt werden?

    Wir arbeiten nach höchsten Sicherheitsstandards und schließen eine umfassende Vertraulichkeitsvereinbarung. Zusätzlich setzen wir ein Datenschutzmanagementsystem ein, in dem alle Schritte transparent dokumentiert werden. So haben Sie jederzeit nachvollziehbare Prozesse und maximale Sicherheit.