Errichtung einer internen Meldestelle
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besteht für Unternehmen ab einer bestimmten Unternehmensgröße die Verpflichtung, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber zu errichten. Ab welcher Unternehmesgröße eine Errichtung notwendig ist und welche Anforderungen an die Meldestelle gestellt werden, können Sie gern meinen FAQ´s entnehmen.
Gerne unterstütze ich Sie als externe Meldestellenbeauftragte bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Umsetzung des
HinSchG
Einrichtung
einer Meldestelle
Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers
externe Meldestellenbeauftragte
Ablaufplan für eine Zusammenarbeit:
Serviceliste
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1. Einholen des AngebotsListenelement 1
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2. Erteilung eines Auftrages für das Einrichten einer internen MeldestelleListenelement 2
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4. Stakeholder verifizieren und Hilfestellung leistenListenelement 3
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5. Schulung der Führungskräfte und Mitarbeiter:innenListenelement 4
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6. Nach Hinweiseingang Plausibilitätsprüfung innerhalb der gesetzlich normierten Frist
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7. Weiterleitung einer Eingangsmeldung und Prüfergebnis an die Führungsebene
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8. Informationsaustausch mit dem Hinweisgeber unter Wahrung der Vertraulichkeit