von Karoline Tancredi
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6. Januar 2026
Liebe Leserinnen und Leser, Datenschutz ist längst mehr als ein Randthema – er betrifft alle Bereiche unserer Arbeit. Doch oft taucht die Frage auf: Welches Gesetz gilt eigentlich in welchem Kontext? Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die europäische Basis und gilt überall dort, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden – in Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Stellen. Sie ist der Standard, sofern keine speziellen kirchlichen Regelungen greifen. Für die evangelische Kirche und ihre Einrichtungen gilt hingegen das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Dieses Gesetz ersetzt die DSGVO in kirchlichen Bereichen, da Kirchen nach Artikel 91 DSGVO eigene Datenschutzvorschriften erlassen dürfen. Analog dazu gibt es für die katholische Kirche das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG), das für Bistümer, Caritas und andere katholische Träger Anwendung findet. Darüber hinaus spielen weitere Gesetze eine Rolle, etwa die Sozialgesetzbücher (SGB) für Kindertagesstätten oder Pflegeeinrichtungen, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für staatliche Stellen sowie Archivgesetze für die langfristige Aufbewahrung kirchlicher Unterlagen. Ich als Beraterin im Datenschutzrecht betreue die Einhaltung des DSG-EKD für evangelische Einrichtungen sowie der DSGVO. Aktuell habe ich noch freie Kapazitäten für neue Mandate. Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzanforderungen benötigen oder Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Herzliche Grüße Karoline Tancredi Geschäftsführerin der Agentur für Datenschutz